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Jugendbeteiligung inklusiv gestalten
Junge Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, an der Gestaltung des öffentlichen Lebens beteiligt zu werden. Die Beteiligung von jungen Menschen mit Behinderung ist dabei keine freiwillige Leistung, sondern die gesetzlich untermauerte Aufgabe von Trägern, Institutionen und Einzelpersonen. Lars Lucas gibt in seinem Gastbeitrag für den eNewsletter des Wegweisers Bürgergesellschaft sechs praxisnahe Tipps, wie sich Jugendbeteiligung inklusiv gestalten lässt.
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