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Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturprojekten


Der Deutsche Bundestag hat vor einiger Zeit beschlossen, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturprojekten zu verbessern. Das dazugehörige Gesetz ist am 7. Juni 2013 in Kraft getreten. Einige Fachgesetze des Bundes sind allerdings erst zum 1. Juni 2014 geändert worden, um den Ländern ausreichend Zeit zu geben, die eigenen Verwaltungsverfahrensgesetze anzupassen. Noch seien nicht in allen Ländern entsprechenden Landesgesetze in Kraft. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Grundsätzlich habe das Interesse an Bürgerbeteiligung im Bereich der Infrastrukturvorhaben im Verkehrsbereich nach Einschätzung der Bundesregierung »deutlich zugenommen«. Angesichts der praktischen Erfahrungen bei Großprojekten in den letzten Jahren erachtet die Bundesregierung eine »frühe und kontinuierliche« Öffentlichkeitsbeteiligung als »zentralen Bestandteil einer erfolgreichen Realisierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten«. Zur Überprüfung der gegenwärtigen Praxis der Bürgerbeteiligung im Verkehrssektor will die Bundesregierung in der jetzigen Legislaturperiode eine Fachveranstaltung durchführen, zudem soll die wissenschaftliche Evaluierung weiter gestärkt werden. Seit Inkrafttreten des Gesetzes haben bundesweit über 300 Planfeststellungsverfahren mit öffentlicher Auslegung stattgefunden.

Die Antwort im Wortlaut (PDF)


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