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Bürgerbegehrensbericht 2018


Im Jahr 2017 wurden in Deutschland 278 direktdemokratische Verfahren auf kommunaler Ebene initiiert. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Bürgerbegehrensbericht, den der Verein Mehr Demokratie Anfang Dezember veröffentlicht hat. Der vorliegende Bericht wertet die Häufigkeit, die Gegenstände und die Ergebnisse von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in allen Bundesländern aus. Demnach hat es seit 1956 insgesamt 7.503 Bürgerbegehren in den Kommunen gegeben. Die Hälfte aller Verfahren konzentriert sich auf zwei Bundesländer: 40 Prozent aller Verfahren (2.910) wurden in Bayern und etwa zwölf Prozent (891) in Baden-Württemberg ausgelöst. Die Plätze dahinter belegen Nordrhein-Westfalen mit 784, Schleswig-Holstein mit 489 und Hessen mit 446 Verfahren. Schlusslichter sind das Saarland und Bremen mit 17 bzw. neun Verfahren. Das Gefälle zwischen den Ländern führt Mehr Demokratie auf die unterschiedlichen Regelwerke zurück, die bürgerschaftliches Engagement erleichtern oder erschweren. Reformbedarf sieht der Verein vorwiegend in Brandenburg, im Saarland und in Mecklenburg-Vorpommern. Ein eigenes Kapitel widmet sich erstmals der Thematik von Bürgerbegehren zu umweltfreundlicher Verkehrspolitik, deren Anzahl in letzter Zeit angestiegen ist.

Der Bericht im Wortlaut (PDF)


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