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Mehr Demokratie: Vorschlag zur Reform des Bundestagswahlrechts


Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussionen um eine Reform des bundesdeutschen Wahlrechts setzt die Nichtregierungsorganisation »Mehr Demokratie« auf einen Bundestag ohne Überhangmandate mit maximal 598 Sitzen. Die Organisation schlägt eine Personenwahl vor, die mit einem Verhältnisausgleich verbunden wird: Die Parteien sollen entsprechend ihrer Stimmenzahl proportional im Parlament vertreten sein. Etwa 90 Prozent der Abgeordneten könnten direkt gewählt werden, während 10 Prozent über eine Bundesliste der Partei abgesichert wären. Grundidee für den Vorschlag ist die Wahl in Mehrpersonenwahlkreisen, nach der Deutschland zukünftig aus etwa 70 Wahlkreisen bestehen würde. Pro Wahlkreis sollen Parteien die Möglichkeit bekommen mehrere Kandidat/innen aufzustellen, wobei die Sitze im Wahlkreis anschließend proportional zur Zahl der Stimmen für die Kandidat/innen an die Parteien vergeben werden. Anstatt wie bisher nur eine Parteienstimme (Zweitstimme) abzugeben, sollen Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit bekommen bis zu drei Personenstimmen abzugeben, um so mehr Einfluss darauf zu haben, welche Personen sie im Parlament vertreten. Jugendliche sollten außerdem ab 16 Jahren aktiv wahlberechtigt sein.

Der Vorschlag im Wortlaut (PDF)


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