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Qualitätsstandards für kommunale Kinderinteressenvertretungen


Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretung (BAG) hat nach zweijähriger Arbeit Qualitätsstandards veröffentlicht, die die Umsetzung der Rechte des Kindes auf kommunaler Ebene gewährleisten sollen. Hierzu wurden unter Anderem Kinderbeauftragte in ganz Deutschland zu ihren Erfahrungen befragt.

Als entscheidende Wirkfaktoren für nachhaltige und nutzbringende Kinder-, Jugend- und Familienpolitik gelten danach:

  • die Schaffung bzw. Besetzung der Stelle einer Kinderbeauftragten mit einem strategisch konzeptionellen Arbeitsauftrag als Stabsstelle in der Kommunalverwaltung
  • das Vorhandensein einer Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen für die formale Beteiligung an allen sie betreffenden Angelegenheiten
  • das Vorhandensein einer Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche als Informationsstelle und Anlaufpunkt bei Fragen und Problemen
  • eine unabhängige Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche und ein Beschwerdemanagement

Die erarbeiteten Standards sind Prüfsteine für vorhandene kommunale Kinderinteressenvertretungen und Zielvorgaben für noch zu schaffende. Finanziert wurde das Projekt von der Robert Bosch Stiftung.

Zu den Standards im Wortlaut (PDF)


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