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Studie: Ankerzentren verhindern Teilhabe und schüren Vorurteile


Im August 2018 begann die Pilotphase für die Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren, den sog. Anker-Zentren. Bis zu 1.500 Personen werden in einer Einrichtung wohnen. Um das Asylverfahren zu beschleunigen, werden in den Zentren mehrere Behörden vertreten sein, darunter das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Gesundheitsämter und Verwaltungsgerichte. In Zukunft sollen nur noch diejenigen Geflüchteten auf die Kommunen verteilt werden, deren Asylantrag positiv entschieden wird oder als aussichtsreich gilt. Alle anderen sollen direkt aus den Zentren abgeschoben werden oder freiwillig rückkehren. Mit den umstrittenen Ankerzentren verbinden sich zahlreiche offene Fragen. Eine Kurzstudie von fünf Migrationsforscher/innen hat nun das Konzept auf seine Praxistauglichkeit untersucht.

Die Studie im Wortlaut (PDF)


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